i-Kfz: neuer smarter Service
Zulassung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen ab sofort online möglich
Einfacher, bequemer und effizienter: Ab sofort können Halter und Halterinnen von Kraftfahrzeugen in Essen rund um die Uhr Anträge zur Abmeldung, Wiederzulassung, Neuzulassung und Umschreibung von Fahrzeugen online stellen. Auch Adressänderungen in der Zulassungsbescheinigung I (ehemaliger Fahrzeugschein) sind nun möglich. Bisher konnte dies nur mit einer persönlichen Vorsprache in der Zulassungsbehörde erfolgen.
Auch Wunschkennzeichen möglich
Derzeit ist das Online-Angebot nur für natürliche Personen und nicht für Unternehmen nutzbar. Benötigt wird unter anderem ein Ausweisdokument mit aktiver Online-Ausweisfunktion der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters. Wie bisher können online auch Wunsch- und Zufallskennzeichen reserviert werden, um die Bearbeitungszeit zu reduzieren. Mit der „ZB-Teil 2 Abfrage“ ist es zudem möglich, den Status der an die Zulassungsbehörde übermittelten Fahrzeugbriefe zu überprüfen.
Die neuen Online-Dienste sind im Portal der Zulassungsbehörde Essen unter www.essen.de/ikfz zu finden. Eine Übersicht über alle Dienstleistungen der Zulassungsbehörde finden Interessierte unter www.essen.de/zulassung.
Mit den neuen Angeboten werden viele Dienstleistungen der Zulassungsbehörde einfacher, bequemer und effizienter. Außerdem können Termine bei der Zulassungsbehörde vermieden werden und es entstehen keine damit verbundenen Wartezeiten vor Ort. Die Nutzung der Online-Dienste kann zudem unabhängig von den Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde erfolgen.
Zum Hintergrund
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) digitalisiert mit dem Projekt „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Die internetbasierte Fahrzeugzulassung wird hierbei stufenweise eingeführt. Die Umsetzung erfolgte bisher bis einschließlich der Stufe 3. Im nächsten Schritt ist die Ausweitung der internetbasierten Kfz-Zulassung auf juristische Personen vorgesehen. Weitere Informationen rund um das Thema der internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Interessierte auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).
(veröffentlicht am 28.04.2023)
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